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Information·

Einsatz von GPS-Trackern in Firmenfahrzeugen

Wichtige rechtliche Grundsätze für Arbeitgeber:

• Zweckbindung:

Die Ortung ist zulässig für Logistik, Routenoptimierung, Diebstahlschutz oder elektronische Fahrtenbücher. 


• Transparenzpflicht:
Mitarbeiter müssen vorab schriftlich über den Einsatz und den genauen Zweck der GPS-Tracker informiert werden.

• Privatnutzung beachten:
Wird das Firmenfahrzeug privat genutzt, muss die Ortung per Knopfdruck (Privatmodus) komplett deaktivierbar sein. Eine dauerhafte Überwachung der Freizeit ist unzulässig.

• Betriebsrat einbinden:
Existiert ein Betriebsrat, ist dessen Zustimmung (Betriebsvereinbarung) vor der Einführung zwingend erforderlich.

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