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Information·
Einsatz von GPS-Trackern in Firmenfahrzeugen

Wichtige rechtliche Grundsätze für Arbeitgeber:
• Zweckbindung:
Die Ortung ist zulässig für Logistik, Routenoptimierung, Diebstahlschutz oder
elektronische Fahrtenbücher.
• Transparenzpflicht:
Mitarbeiter müssen vorab schriftlich über den Einsatz und den genauen Zweck
der GPS-Tracker informiert werden.
• Privatnutzung beachten:
Wird das Firmenfahrzeug privat genutzt, muss die Ortung per Knopfdruck
(Privatmodus) komplett deaktivierbar sein. Eine dauerhafte
Überwachung der Freizeit ist unzulässig.
• Betriebsrat einbinden:
Existiert ein Betriebsrat, ist dessen Zustimmung (Betriebsvereinbarung) vor der
Einführung zwingend erforderlich.
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